Divinus perfectionis magister (deutsch) Sacrae disciplinae leges (deutsch)

Canon: Text:
Bei der Suche nach mehreren Wörtern oder Wortteilen:
Datenbank powered by Gossamer Threads Inc.
 

 

Textstände der Gesetzestexte Authentische Interpretationen zum CIC (nur lateinisch verfügbar) Weiterführende Links Impressum Datenschutzerklärung

 

Codex Iuris Canonici / 1983 deutsch
CIC/1983 deutsch online: Suchergebnis

Ihre Suche ergab 2 Treffer.

Canon:  1704
Paragraph:  1
Nummer:  
Text:  Nach Abschluß der Erhebungen hat der Untersuchungsrichter sämtliche Akten mit einem geeigneten Bericht dem Bischof zu übergeben, der ein Gutachten zum wahren Sachverhalt sowohl über die Tatsache des Nichtvollzugs als auch über den gerechten Grund zur Dispenserteilung und über die Angemessenheit des Gnadenerweises zu erstatten hat.

Canon:  1704
Paragraph:  2
Nummer:  
Text:  Ist die Durchführung des Verfahrens gemäß can. 1700 einem fremden Gericht übertragen worden, so ist die Stellungnahme zugunsten des Ehebandes bei diesem Gericht anzufertigen; das in § 1 erwähnte Gutachten hat jedoch der auf tragerteilende Bischof zu erstatten, dem der Untersuchungsrichter gleichzeitig mit den Akten einen geeigneten Bericht zu übersenden hat.

Datenbank powered by Gossamer Threads Inc.

Impressum und Datenschutzerklärung