Mit Frau Seitz (Beitrag weiter unten) und anderen in dieser Aussprache finde ich es ebenfalls gehässig, die "nachtodlichen Belehrungen" mit dem Argument abzutun, Johann Heinrich Jung-Stilling sei Calvinist und Logenbruder gewesen.
Als ob das im Jenseits zählte!
Wie man den Titelblättern der "nachtodlichen Belehrungen" entnehmen kann, war
Jung-Stilling nur wenige Jahre Freimaurer. Denn
Kurfürst Karl Theodor von Pfalz-Bayern verbot 1784 die Geheimgesellschaften.
Auch ich empfínde die Abqualifizierung dieses tiefreligiösen Mannes als "Logenbruder" maliziös, infam. Aber leider ist es ja gerade in unserem Lager nichts Ungewöhnliches, einen Christen (sogar der eigenen Konfession, ja sogar zumal dieser!) zu verunglimpfen und schlechtzumachen, der nicht ganz auf der eigenen, engen Linie des Glaubens liegt. Bis in die neueste Zeit hinein wurde er kurzerhand "indexiert": auch wenn er daran psychisch und physisch zugrunde ging, wie etwa
Hermann Schell (um nur einen zu nennen).
Weiter oben ist die Zeitschrift "Der Fels" genannt, die man auch als pdf-Datei downloaden kann. Was da an Verletzendem gegen andere Katholiken geschrieben wird, tut weh! Die Ehre des Nächsten gilt diesen Lieben offenbar wenig.
Aber auch das hat ja leider Tradition in unserer Kirche. Die Lehrbücher der Moraltheologie verbreiteten sich ausführlich (sogar in einem Separatband, wie in den späteren Auflagen von
Hieronymus Noldin) über das sechste Gebot. Das zweite Gebot hingegen wurde in gebotener Kürze abgehandelt.
Um es klar zu sagen: viele der theologischen Aussagen von
Jung-Stiling halte ich für schief oder stark zeitbedingt. Aber trotzdem enthalten die "nachtodlichen Belehrungen" (wer immer diese schreibt: es muß wohl doch ein Fachkollege aus der Theologie sein) überraschend viele Einsichten in einer anmutigen Sprache.
Dass dies anerkannt wird, zeigt ja nicht zuletzt auch die Ausprache in diesem Forum.
Siegfried Beckers.