von Nikolaj Thon » Sonntag 14. September 2008, 21:12
In der vorstehenden Diskussion werden m.E. mehrere Problemkreis angesprochen (und teilweise vermischt). Daher gestatte ich mir einige generelle Anmerkungen, ohne natürlich alle konkreten Einzelfälle besprechen zu können.
Zum ersten geht es um die Frage einer gemeinsamen (so genannten "ökumenischen") Trauung von Katholiken (bzw. Protestanten) und Orthodoxen. Eine solche gibt es nach orthodoxem Kirchenrecht nicht. Die Trauung ist entweder orthodox – oder nicht. Dabei ist – zumindest für Deutschland (gemäß den entsprechenden Arbeitsergebnissen der gemeinsamen Kommissionen zwischen DBK und Griechisch-Orthodoxer Metropolie, die in der Praxis gesamtorthodox rezipiert worden sind, bzw. zwischen EKD und Orthodoxer Kirche in Deutschland) allerdings möglich, dass der jeweils andere Amtsträger bei der Trauung der anderen Konfession anwesend ist und zu Beginn und Ende Gebete bzw. einen Segen spricht. Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass es sich um eine orthodoxe (oder ggf. auch nicht-orthodoxe) Trauung handelt. Eine Vermischung der Riten (und erst recht der kirchlichen Anbindung!) ist weder vorgesehen noch möglich.
Zweitens: Nach orthodoxer Auffassung spendet der Priester (bzw. Bischof) die Sakramente, auch das der Trauung. Die römisch-katholische Lehre, nach der die Eheleute durch ihre Erklärung Spender der Trauung sind, wird von der Orthodoxen Kirche nicht akzeptiert. Das heißt: Damit eine nach orthodoxem Verständnis gültige Trauung erfolgt, muss diese von einem Priester (nicht einem Diakon!) gespendet sein, wobei die Frage der Gültigkeit nicht-orthodoxer Sakramente in der orthodoxen Theologie nicht eindeutig und einmütig geklärt ist. In der Regel werden aber von einem katholischen, einem altorientalischen und wohl auch alt-katholischen Priester gespendete Sakramente als gültig angesehen. Ein Problem entsteht hier in der Praxis, wenn eine römisch-katholische Ehe vor dem Diakon, nicht einem Priester geschlossen wurde. Diese ist nach orthodoxem Recht nicht als sakramental einzustufen.
Drittens: Die Orthodoxe Kirche tritt zwar eindeutig auch für die Unauflöslichkeit der Ehe ein (sogar über den Tod hinaus!), billigt solchen, deren Ehe zerbrochen ist, aber nach Prüfung durch das bischöfliche Gericht im Sinne der Oikonomia zu, ggf. ein zweites (und drittes) Mal zu heiraten. Eine mehr als dreifache Eheschließung ist nicht möglich, auch wenn die beiden ersten Partner verstorben sind, da der irdische Tod kein Ende der sakramentalen Beziehung bedeutet. Also auch im Falle des Todes des Ehegatten erhält der überlebende nur als Zugeständnis an seine Schwäche das Recht zur zweiten (und ggf. dritten) Eheschließung.
Damit entsteht ein weiteres kanonisches Problem zwischen orthodoxem und römisch-katholischem Recht: Während die Orthodoxe Kirche einem solchermaßen in seiner ersten (und ggf. auch zweiten) Ehe Gescheiterten – nach entsprechender Prüfung allerdings und keineswegs automatisch – das Recht auf eine neue sakramentale Eheschließung zubilligt, die aber in ihrer liturgischen Ordnung einen deutlichen Bußcharakter trägt bzw. tragen sollte (wenn es für einen der Partner die erste Eheschließung ist, wird in der Praxis auf die Anwendung des zweiten Ritus mit seinem Bußcharakter des öfteren verzichtet!), ist dies bekanntlich nach römischem Recht und katholischer Theologie nicht möglich. Umgekehrt erlaubt die römische Ordnung ja nach dem Tode der Gatten eine unbeschränkt große Zahl von Eheschließungen.
Da auch die Römische Kirche die Gültigkeit der orthodoxen Mysterien (Sakramente) anerkennt, kann es also zu dem Fall kommen, dass ein orthodoxer Christ, der einen anderen orthodoxen (oder auch anderen) Christen gültig sakramental geheiratet hat, für die Römische Kirche weiterhin als verheiratet gilt, wie mehrere Urteile der Rota bestätigt haben, während ihm die Orthodoxe Kirche das Recht auf eine erneute Heirat – wenn auch widerstrebend – zubilligt.
Noch eine letzte Anmerkung: Eine Eheschließung eines Orthodoxen mit einem Ungetauften, sei es ein Heide, Jude, Muslim oder ein Atheist, ist nach orthodoxem Recht in keinem Falle möglich; hier gibt es auch keine Sondergenehmigung.
Ein kirchenrechtliches Problem kann allerdings da entstehen, wo die Gültigkeit einer nicht-orthodoxen Taufspendung fraglich ist. Dies gilt sicher für Gruppen wie die Mormonen, Zeugen Jehovas usw. Aber es gibt eine Reihe orthodoxer Kanoniker, die auch bei etlichen der so genannten evangelischen "Freikirchen" Zweifel an der Gültigkeit von deren Taufspendung haben, einige (wenige) sehr rigorose würden sogar die Gültigkeit aller außerhalb der Orthodoxen Kirche gespendeten Sakramente – also auch der Taufe – in Frage stellen (nach dem Prinzip "extra ecclesia nulla salus") und dann von solchen Brautleuten eine Taufe in der Orthodoxen Kirche vor einer eventuellen orthodoxen Eheschließung fordern.
Dies gilt aber nicht für Deutschland: Hier hat die Orthodoxe Kirche durch die Unterzeichnung der Taufanerkennung in Magdeburg 2007 die Gültigkeit der römisch-katholischen, altkatholischen, anglikanischen, lutherischen, reformierten und natürlich der alt-orientalischen Taufen anerkannt.