Eheannulierung wegen Ausschluß von Kindern
Verfasst: Mittwoch 3. November 2010, 20:35
Sehr geehrter Herr Dr. Ihli,
welche Vorfälle und Äußerungen vor und nach der Eheschließung belegen den Ausschluß von Kindern?
Wäre auch die Äußerung eines der Partner zeitlich nah vor der Trauung, daß man mit dem anderen, weil man sich mit ihm nicht versteht, so keine Kinder mit ihm will, denn er möchte eine glückliche Familie, ein Beleg für den Ausschluß von Kindern?
Ist die Äußerung eines der späteren Ehepartner zu seinen Eltern zeitlich nahe vor der Hochzeit, daß er sich von dem anderen wieder scheiden lassen wird, wenn der andere bis zu einer bestimmten Frist nach der Hochzeit einen bestimmten gewünschten Ehevertrag nicht unterschrieben haben wird, ein Beleg für die Nichtigkeit der Ehe? Wäre diese Ehe dann nichtig aufgrund dessen, weil man die Ehe nur mit dieser bestimmten Bedingung wollte?
Vielen Dank für alle Antworten
welche Vorfälle und Äußerungen vor und nach der Eheschließung belegen den Ausschluß von Kindern?
Wäre auch die Äußerung eines der Partner zeitlich nah vor der Trauung, daß man mit dem anderen, weil man sich mit ihm nicht versteht, so keine Kinder mit ihm will, denn er möchte eine glückliche Familie, ein Beleg für den Ausschluß von Kindern?
Ist die Äußerung eines der späteren Ehepartner zu seinen Eltern zeitlich nahe vor der Hochzeit, daß er sich von dem anderen wieder scheiden lassen wird, wenn der andere bis zu einer bestimmten Frist nach der Hochzeit einen bestimmten gewünschten Ehevertrag nicht unterschrieben haben wird, ein Beleg für die Nichtigkeit der Ehe? Wäre diese Ehe dann nichtig aufgrund dessen, weil man die Ehe nur mit dieser bestimmten Bedingung wollte?
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