Negativer Bescheid in 1. Instanz
Verfasst: Sonntag 14. September 2008, 22:39
Hallo,
Heute habe ich meinen Bescheid über das Ehenichtigkeitsverfahren erhalten, er war negativ. Das hat mich dazu bewogen, noch einmal intensiver im Internet zu diesem Thema zu recherchieren. Und dabei bin ich auf Ungültigkeitsgründe gestossen, die auf mich zutreffen, aber in der Klageschrift nicht erwähnt wurden, weil mir die Wichtigkeit nicht deutlich war.
Ich bin evangelisch und habe mit Dispens einen katholischen Mann in einer evangelischen Kirche geheiratet. Wir lebten lange vor der Ehe zusammen und haben uns nach 9 Jahren zur Hochzeit entschlossen. Aber ich war zum Zeitpunkt der Eheschliessung erst 25 und habe eine Woche vor Eheschliessung mein Studium abgeschlossen. Klare Gedanken über Sinn und Zweck einer Ehe waren mir nicht möglich, ebenso wenig habe ich aufkommende Zweifel zu Ende gedacht. Auf diese Punkte hat sich meine Klage bezogen.
Auf dieser Seite habe ich jetzt erfahren, das ein Nichtanerkennen der Unauflösbarkeit der Ehe zum Zeitpunkt der Ehe eine Eheschliessung ungültig machen.
Ich habe bei dem Trauversprechen ausdrücklich gegen die Formulierung "bis das der Tod euch scheide" gestimmt und durchgesetzt, dass wir die Worte "in guten wie in schlechten Zeiten" benutzen.
Wenn ich nun gegen den Bescheid Berufung einlege, kann ich dann diese neuen Argument einbringen oder geht die Akte einfach weiter?
Viele Dank im Voraus
Heute habe ich meinen Bescheid über das Ehenichtigkeitsverfahren erhalten, er war negativ. Das hat mich dazu bewogen, noch einmal intensiver im Internet zu diesem Thema zu recherchieren. Und dabei bin ich auf Ungültigkeitsgründe gestossen, die auf mich zutreffen, aber in der Klageschrift nicht erwähnt wurden, weil mir die Wichtigkeit nicht deutlich war.
Ich bin evangelisch und habe mit Dispens einen katholischen Mann in einer evangelischen Kirche geheiratet. Wir lebten lange vor der Ehe zusammen und haben uns nach 9 Jahren zur Hochzeit entschlossen. Aber ich war zum Zeitpunkt der Eheschliessung erst 25 und habe eine Woche vor Eheschliessung mein Studium abgeschlossen. Klare Gedanken über Sinn und Zweck einer Ehe waren mir nicht möglich, ebenso wenig habe ich aufkommende Zweifel zu Ende gedacht. Auf diese Punkte hat sich meine Klage bezogen.
Auf dieser Seite habe ich jetzt erfahren, das ein Nichtanerkennen der Unauflösbarkeit der Ehe zum Zeitpunkt der Ehe eine Eheschliessung ungültig machen.
Ich habe bei dem Trauversprechen ausdrücklich gegen die Formulierung "bis das der Tod euch scheide" gestimmt und durchgesetzt, dass wir die Worte "in guten wie in schlechten Zeiten" benutzen.
Wenn ich nun gegen den Bescheid Berufung einlege, kann ich dann diese neuen Argument einbringen oder geht die Akte einfach weiter?
Viele Dank im Voraus