Ehenichtigskeitsverfahren (3 Instanzen)
Verfasst: Dienstag 23. September 2008, 23:40
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin geschieden und habe drei Nichtigkeitsprozesse geführt. Der Erste wurde "nicht nichtig" entschieden. nach Einspruch wurde der Zweit als "nichtig" entschieden und darauf hin gewiesen, dass so keine neue Eheschließung möglich wäre. Darauf hin habe ich noch einen dritten Prozess geführt, der dann leider wieder mit dem Urteil "nicht nichtig" endete. Dort wurde nur noch einmal betont, dass ich keine kirchliche Trauung mehr vornehmen kann.
Meine Frage hierzu ist nun, ob ich mit einer neuen Partnerin mit diesen Urteilen ohne zusammen leben dürfte, ohne meinen Arbeitplatz bei der kath. Kirche zu verlieren? Oder dürften wir uns so gar standesamtlich trauen lassen?
Ich bedanke mich Im Voraus für eine Antwort Ihrerseits.
Freundliche Grüße
Rudolf F.
ich bin geschieden und habe drei Nichtigkeitsprozesse geführt. Der Erste wurde "nicht nichtig" entschieden. nach Einspruch wurde der Zweit als "nichtig" entschieden und darauf hin gewiesen, dass so keine neue Eheschließung möglich wäre. Darauf hin habe ich noch einen dritten Prozess geführt, der dann leider wieder mit dem Urteil "nicht nichtig" endete. Dort wurde nur noch einmal betont, dass ich keine kirchliche Trauung mehr vornehmen kann.
Meine Frage hierzu ist nun, ob ich mit einer neuen Partnerin mit diesen Urteilen ohne zusammen leben dürfte, ohne meinen Arbeitplatz bei der kath. Kirche zu verlieren? Oder dürften wir uns so gar standesamtlich trauen lassen?
Ich bedanke mich Im Voraus für eine Antwort Ihrerseits.
Freundliche Grüße
Rudolf F.